Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und dem Erkennen von Berufsrisiken.

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird bei Auszubildenden und Berufstätigen jährlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung